Staatsanwaltschaft: „AfDlern ohrfeigen!“ ist zulässige Meinungsäußerung philosophia-perennis.com/2024/… Die Staatsanwaltschaft Köln hat sämtliche Strafanzeigen gegen den Ehrenpräsidenten von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer zurückgewiesen. Er hatte dazu aufgefordert, AfDler zu ohrfeigen, ihnen die Türen einzutreten und ihnen ins Gesicht zu kotzen. Das sei eine zulässige Meinungsäußerung, ebenso die Bezeichnung

Roland Häder🇩🇪 reshared this.